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Selbstständige Floristin mit Job-Lastenrad

Häufige Fragen

Welche Fahrräder sind bei JobRad® für Selbstständige möglich?

Sie haben die Wahl: Egal, ob Stadt- oder Tourenrad, Mountainbike oder Rennrad, Pedelec oder S-Pedelec, Liege- oder Lastenrad, egal, von welchem Hersteller oder welcher Marke – jedes Rad kann ein JobRad® sein!

Bitte beachten Sie: Bei einem JobRad® für Selbstständige beträgt der Mindestkaufpreis (inkl. Leasingfähigem Zubehör) mindestens 1.499 € brutto inkl. MwSt.

Ich interessiere mich für ein JobRad® für Selbstständige. Muss ich Dokumente (z. B. Gewerbeanmeldung o. Ä.) einreichen, um meine Selbstständigkeit zu „beweisen“?

Nein. Sie reichen einfach die Leasinganfrage bei uns ein und wir prüfen diese. Danach geben wir Ihre Leasinganfrage an die mit uns kooperierende Leasinggesellschaft MLF Mercator-Leasing GmbH & Co. Finanz-KG zur obligatorischen Bonitätsprüfung für Leasingobjekte weiter. Die Leasinggesellschaft stützt ihre Entscheidung auf die Wirtschaftsauskünfte, die beim Verband der Vereine Creditreform e.V. (CREFO) hinterlegt sind. Diese dienen als Grundlage für den Leasingvertrag. Ob und welche Daten Ihres Unternehmens hinterlegt sind, erfragen Sie bitte direkt bei www.creditreform.de.

Kommen auch gebrauchte Räder als JobRad® für Selbstständige in Frage?

Nein. Unabhängig vom Fahrradtyp sind gebrauchte Räder als Leasingobjekte ausgeschlossen.

Ich habe bereits einen laufenden Vertrag für JobRad® für Selbstständige. Kann ich noch ein weiteres Rad/weitere Räder leasen?

Ja, dies ist möglich. Registrieren Sie sich einmalig im JobRad®-Portal für Selbstständige. Füllen Sie dort die Leasinganfrage aus und laden Sie das Fachhandelsangebot hoch.

Bitte beachten Sie: Die Anerkennung von Leasingobjekten, welche den zu versteuernden Gewinn schmälern, ist eine Entscheidung des zuständigen Finanzamtes. Wir können keine Auskunft darüber geben, wie viele Räder pro Firma vom Finanzamt anerkannt werden könnten. In diesem Fall empfehlen wir die Rücksprache mit Ihrer Steuerberatung.

Kann man ein JobRad® für Selbstständige auch individuell zusammenstellen?

Natürlich. Ihr:e JobRad®-Fachhandelspartner:in stellt Ihnen gerne Ihr Wunschrad zusammen.

Achten Sie darauf, dass der:die Händler:in ein einheitliches Angebot über das gesamte Fahrrad erstellt und auch eine unverbindliche Preisempfehlung auf Basis der Einzelpreise ausweist. Nur dann können wir das JobRad® korrekt abrechnen. Außerdem wichtig: Individuell zusammengestellte JobRäder können nicht storniert werden, da die JobRad®-Fachhändler:innen diese nicht anderweitig verkaufen können.

Was ist Leasingfähiges Zubehör?

Leasingfähiges Zubehör kann bei Abschluss eines Einzelleasingvertrags mit aufgenommen werden. Möglich sind zum Beispiel Schlösser, Lichter, Schutzbleche, Gepäckträger und vieles mehr. Eine ausführliche Liste finden Sie in dieser Aufstellung mit Leasingfähigem Zubehör.

Wichtig:

  • Das Leasingfähige Zubehör muss im Angebot des:der JobRad®-Fachhandelspartner:in aufgeführt sein. Sollte das nicht der Fall sein, bitten Sie darum, das Angebot zu ergänzen.
  • Nachträglich kann Zubehör leider nicht in einen Vertrag aufgenommen werden!

Wer darf ein JobRad® für Selbstständige nutzen?

Das JobRad® für Selbstständige basiert auf einem gewerblichen Einzelleasingvertrag und das Fahrrad muss deshalb grundsätzlich beruflich oder gewerblich genutzt werden. Es darf jedoch von Ihnen als Leasingnehmer:in selbst auch privat genutzt werden.

Mitarbeitende des:der Leasingnehmer:in dürfen das JobRad® lediglich beruflich oder gewerblich nutzen. Haushalts- und Familienmitglieder sind von der Nutzung ausgeschlossen.

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