Was passiert mit dem JobRad® nach Leasing­ende?

36 Monate sind bald vorbei und das Leasingende für dein JobRad® naht. Wie es jetzt in Sachen Kauf­angebot, Übernahme oder Rückgabe weitergeht, erfährst du hier.

Rennradlerin steht im Wald und schaut auf JobRad

Leasingende: So geht es jetzt weiter

Das Beste zuerst: Du musst dich um nichts kümmern. Nähert sich nach 36 Monaten das Leasingende fürs JobRad®, informieren wir dich automatisch über die nächsten Schritte. Dann kannst du dich in Ruhe entscheiden, ob du das JobRad® übernehmen möchtest oder nicht.

Am Leasingende hast du zwei Möglichkeiten:

Option 1: JobRad® übernehmen

Du planst die Übernahme deines JobRads? Gerne! Wir beabsichtigen, allen JobRadler:innen nach Leasingende ein Kaufangebot zu unterbreiten. Die anfallende Versteuerung übernehmen wir.

Vertraglich zusichern dürfen wir das Kaufangebot fürs JobRad® leider nicht, da das die Gesetzgebung zum Dienstrad-Leasing verletzen würde.

Option 2: JobRad® zurückgeben

Du möchtest dein JobRad® zurückgeben? Kein Problem. Das Rad wird nach Vertragsende bei dir abgeholt. Per Mail erhältst du alle wichtigen Informationen zur JobRad®-Rückgabe, wenn der Zeitpunkt gekommen ist.

Bitte gib das Rad in ordnungsgemäßem und betriebssicherem Zustand an uns zurück. Die Abholung erfolgt entweder unverpackt oder du erhältst von der Transportfirma vorab eine Verpackung.

Rennradlerin fährt auf Straße Richtung Horizont

Folgeleasing: Jetzt umsatteln aufs nächste JobRad®

Egal, ob du dein bisheriges JobRad® behalten oder zurückgeben möchtest: Schließe direkt einen Folgeleasingvertrag ab, um nahtlos mobil zu bleiben!

JobRad Beratung im Fachhandel

JobRad®-Kaufangebot: Welchen Wert hat das Rad am Ende?

Natürlich willst du es genau wissen: Wie hoch fällt die Schlussrate fürs JobRad® am Leasingende aus? Den Übernahmepreis deines JobRads berechnen wir aktuell mit 18 % der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) – das dürfen wir aber gesetzlich nicht zusichern. Schätzen kannst du die Schlussrate fürs JobRad® bequem mit unserem JobRad®-Rechner.

Aufgepasst: Häufige Denkfehler beim Über­nahmepreis

Am Ende spare ich ja gar nichts?

Du rechnest „Übernahmepreis = Originalpreis minus gezahlte Leasingraten“ – und am Ende kommt keine Ersparnis raus? Richtig! Denn die wichtigste Ersparnis beim Dienstrad-Leasing zeigt sich auf deiner Gehaltsabrechnung. JobRadeln wird steuerlich gefördert: Du zahlst die Rate nämlich vom Bruttogehalt und zahlst somit weniger Steuern auf dein Gehalt. Darum ist der JobRad®-Rechner das ideale Tool zur Berechnung deiner Ersparnis.

Übernahmepreis, Schlussrate oder Restwert?

Was denn nun? Dem Kind werden leider viele Namen gegeben. Fakt ist: Der Preis auf dem Kaufangebot zum Leasingende deines JobRads heißt offiziell „Übernahmepreis“, viele JobRadler:innen nennen ihn auch „JobRad®-Schlussrate“. Das Wort „Restwert“ taucht ggf. in deinem Vertrag auf – das ist jedoch ein anderer Wert, der mit dem Übernahmepreis nichts zu tun hat. Es handelt sich um eine rein rechnerische Größe, die unter anderem bei einer vorzeitigen Vertrags­auflösung zum Einsatz kommt.

Ein herrenloses Damenfahrrad

Fragen zum Leasingende

Kann ich mein JobRad® auslösen oder kündigen bevor der Vertrag ausläuft?

Prinzipiell gilt: Ein Dienstrad lohnt sich am meisten, wenn das Leasing regulär 36 Monate läuft. Für Sonderfälle gibt es natürlich individuelle Lösungen. Wende dich hierzu bitte an deine:n Arbeitgeber:in, diese:r entscheidet im Einzelfall.

Was passiert mit den JobRad®-Rückläufern nach Leasingende?

JobRäder®, die zurückgegeben werden, landen selbstverständlich nicht auf dem Müll. Wir speisen die Räder wieder auf den Markt ein. Daraufhin kann jeder im Handel die Leasing-Rückläufer von JobRad® kaufen – als ganz normales gebrauchtes Fahrrad.

Nach drei Jahren hat mein JobRad® ein paar Gebrauchsspuren. Ist das bei der Rückgabe ein Problem?

Nein. Normale Gebrauchsspuren (z. B. Kratzer im Lack durch Fahrradtaschen o. ä.) sind bei der Rückgabe kein Problem, da es sich um einen gebrauchten Gegenstand handelt.

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